 |  | GANGGEBUNDENES PERSONENSCHUTZSYSTEMJede Schmalgangzufahrt wird mit einem eigenen Lichtvorhang mit Lichtschranken in 400 mm und 900 mm ausgestattet. Fahrzeuge werden durch eine zusätzliche Sensorik bei der Zufahrt oder Ausfahrt erkannt. Diese Barriere löst optischen und akustischen Alarm bei unberechtigtem Eintritt oder Einfahrt aus. Entgegen der DIN 15185-2, die eine Warneinrichtung zulässt, muss nach BetrSichV und VBG 5 die gefahrbringende Bewegung des Flurförderzeuges gestoppt werden, da durch den Lichtvorhang nicht automatisch verhindert ist (keine trennende Schutzeinrichtung), dass Personen den Schmalgang betreten. Für den automatischen und sofortigen Stopp des Fahrzeugs in einem Alarmfall sorgt dessen Steuerungstechnik, welche per draht- loser Datenübertragungseinrichtung (Funk oder Infrarotlicht- schranke), die entsprechende Information von der stationären Gangsicherungsanlage erhält. Eine Umschaltung von Fahrzeugbetrieb auf Handkommissionierung im Gang ist automatisch oder per Schlüsselschalter an der Aktivsäule des Lichtvorhangs möglich. |