Auszug aus den STILL-Service-Bedingungen


Jede Arbeits-, Fahr- oder Wartestunde sowie jeder gefahrene Kilometer des Service-Wagens wird nach Aufwand abgerechnet zu den jeweils gültigen Servicepreisen.


Bei Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit erheben wir auf die Einsatzstunde folgende Zuschläge:

  • an Werktagen von 06.00 bis 07.00 Uhr und 16.00 bis 20.00 Uhr 50%. Ab 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr 100%
  • an Samstagen sowie an gesetzlichen Feiertagen und an Sonntagen 100%

Im Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten erforderliche Fracht- und Verpackungskosten für Ersatzteile sowie sonstige Auslagen werden nach Aufwand berechnet.

 

Ersatzteile werden nach Aufwand und zu den jeweils gültigen Verkaufspreisen berechnet.

 

Die Preise für Austauschteile sind kalkuliert unter der Voraussetzung, dass uns die auszutauschenden Teile frachtfrei eingesandt werden und dass sie aufarbeitungsfähig sind.

 

Unsere Techniker sind verpflichtet, angefallene Arbeits-, Fahr- und Wartestunden für Wartungs- und Reparaturarbeiten, die beim Kunden durchgeführt werden, sowie benötige Ersatzteile und die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten auf den Service-Berichten und Lieferscheinen durch Unterschrift des Kunden bestätigen zu lassen. Bei Abwesenheit des Kunden oder eines von ihm Beauftragten gelten die von unserem Techniker gefertigten Belege auch ohne Bestätigung. Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund dieser Unterlagen.

 

Sofern bei Wartungs- und Reparaturarbeiten am Standort der zu wartenden oder zu reparierenden Fahrzeuge Hilfskräfte, Hebezeuge oder andere Arbeitsgeräte benötigt werden, sind diese vom Auftraggeber kostenlos zur

Verfügung zu stellen.

 

Wartungs- und Reparaturarbeiten werden fachmännisch ausgeführt. Reklamationsteile sind uns frachtfrei einzusenden. Werden die Teile nicht zurückgeliefert, erfolgt eine nachträgliche Berechnung. Für Beschädigungen am Fahrzeug im Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten haften wir nur bei nachgewiesenem Verschulden unseres Personals. Jegliche Haftung von Folgeschäden ist – soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen – ausgeschlossen.

 

Eine Ersatzpflicht nach dem derzeit gültigen Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmern ist nur bedingt und eingeschränkt anwendbar.

 

Unsere Techniker sind weder beauftragt noch befugt, für uns verbindliche Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen. Beanstandungen sind uns unverzüglich, unmittelbar und schriftlich mitzuteilen.


Für STILL-Zubehör, Original-Ersatzteile sowie durchgeführte Dienstleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist:

  • 6 Monate bei 1-Schicht-Betrieb
  • 3 Monate bei Mehrschicht-Betrieb

 

Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl alle diejenigen Teile zu reparieren oder durch neue Teile zu ersetzen, die während der Gewährleistungszeit infolge fehlerhaften Materials oder unsachgemäßer Ausführung schadhaft geworden sind.

 

Einen Gewährleistungsanspruch können wir nicht anerkennen, wenn

  • die vorgeschriebenen Inspektionen während der Gewährleistungszeit nicht fristgemäß durchgeführt worden sind,
  • der Schaden durch Fahrlässigkeit des Fahrers oder Nicht-Beachtung unserer Betriebsanleitung entstanden ist,
  • die Mängelbehebung vom Auftraggeber oder Dritten versucht oder durchgeführt wurde.

 

Verschleißteile, Öle und Fette fallen nicht unter unsere Gewährleistungen.


STILL Gesellschaft m.b.H.

Service

Stand 05/10